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   OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11   

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https://dejure.org/2011,61731
OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11 (https://dejure.org/2011,61731)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.06.2011 - 14 U 23/11 (https://dejure.org/2011,61731)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 14 U 23/11 (https://dejure.org/2011,61731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • R&W Online

    Keine rechtsmissbräuchliche Mehrfachverfolgung von Unterlassungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2012, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Die gesonderte Erhebung der auf Erstattung von Abmahnkosten sowie der auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Klagen nach Erhebung der Unterlassungsklage - wie von der Klägerin im vorliegenden Fall und anscheinend auch ansonsten regelmäßig praktiziert - ist noch kein hinreichendes Indiz dafür, dass das beherrschende Motiv der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, so etwa das Interesse, durch die Verfolgung des Unterlassungsanspruchs Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; [K&R 2009, 722 ff. =] GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Die gesonderte Erhebung der auf Erstattung von Abmahnkosten sowie der auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Klagen nach Erhebung der Unterlassungsklage - wie von der Klägerin im vorliegenden Fall und anscheinend auch ansonsten regelmäßig praktiziert - ist noch kein hinreichendes Indiz dafür, dass das beherrschende Motiv der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, so etwa das Interesse, durch die Verfolgung des Unterlassungsanspruchs Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; [K&R 2009, 722 ff. =] GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Die gesonderte Erhebung der auf Erstattung von Abmahnkosten sowie der auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Klagen nach Erhebung der Unterlassungsklage - wie von der Klägerin im vorliegenden Fall und anscheinend auch ansonsten regelmäßig praktiziert - ist noch kein hinreichendes Indiz dafür, dass das beherrschende Motiv der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, so etwa das Interesse, durch die Verfolgung des Unterlassungsanspruchs Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; [K&R 2009, 722 ff. =] GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Die gesonderte Erhebung der auf Erstattung von Abmahnkosten sowie der auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Klagen nach Erhebung der Unterlassungsklage - wie von der Klägerin im vorliegenden Fall und anscheinend auch ansonsten regelmäßig praktiziert - ist noch kein hinreichendes Indiz dafür, dass das beherrschende Motiv der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, so etwa das Interesse, durch die Verfolgung des Unterlassungsanspruchs Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; [K&R 2009, 722 ff. =] GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass die Klägerin gegen sie beim LG Berlin am 23.9.2010 zum Aktenzeichen 96 O 153/10 eine Unterlassungsklage mit demselben bzw. dem gleichen Klageziel wie in diesem Rechtsstreit eingereicht habe, kann dies nicht die Missbräuchlichkeit der hier zuerst (im April 2010) eingereichten Unterlassungsklage begründen (BGH GRUR 2002, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • LG Dresden, 30.11.2010 - 3 O 949/10
    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2011 - 14 U 23/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Dresden, 3 O 949/10, vom 30.11.2010 wird zurückgewiesen.
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